Steueroptimiert in grüne Photovoltaik investieren
Die Investition in Photovoltaikanlagen erfreut sich als Kapitalanlage immer größerer Beliebtheit. Die Kombination aus attraktiven Renditen und steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten, insbesondere durch den Investitionsabzugsbetrag (IAB) und die Sonder-AfA, macht diese Sachanlage insbesondere für Spitzensteuerzahler zu einer vielversprechenden Anlageoption.
Der IAB (§7g Abs. 1 EStG) ermöglicht Ihnen, bis zu 50 % der geplanten Investitionskosten bereits drei Jahre vor dem Investitionszeitpunkt geltend zu machen. Dies führt zu einer Reduktion der Steuerlast und einer Verbesserung der Liquidität. Das generierte Eigenkapital kann im Folgenden zur Finanzierung des Projekts bei Ihrer Hausbank oder über unsere Globalfinanzierung eingesetzt werden.
Des Weiteren bietet die Sonderabschreibung (§7g Abs. 5 EStG) im Jahr der Inbetriebnahme sowie in den darauffolgenden vier Jahren die Möglichkeit einer Abschreibung von bis zu 40 % der verbleibenden Anschaffungskosten (nach IAB).
Gleichzeitig erzeugen PV-Anlagen kontinuierlich Strom, der über intelligente Vermarktungsstrategien eine überdurchschnittliche Rendite erzielen kann. Investitionen in erneuerbare Energien wie Photovoltaik werden durch die zunehmende Nachfrage nach grünem Strom und die gesellschaftliche Fokussierung auf Nachhaltigkeit langfristig immer gefragter und wertbeständiger. Diese Faktoren tragen dazu bei, dass PV sowohl ökonomisch als auch ökologisch eine attraktive Investitionsoption darstellen kann.
Möglicherweise die perfekte Investition für Ihren grünen Weg.
Was ist bei dieser Sachwertanlage besonders zu beachten:
Der Erfolg Ihres Projekts hängt maßgeblich von der Wahl des Projektentwicklers ab. Da der Markt für Projektentwicklungen weiterhin zahlreiche unseriöse Akteure aufweist, ist bei der Auswahl des Projektentwicklers besondere Vorsicht geboten.
Intelligente Stromvermarktungsstrategien sind entscheidend für die Rendite in einem volatilen Markt. Lassen Sie sich die Konzepte im Detail erläutern. Setzt ein Anbieter ausschließlich auf die EEG-Vergütung oder die Direktvermarktung, sind tendenziell unterdurchschnittliche Renditen zu erwarten.
Für die erfolgreiche Anerkennung der IAB-Investition durch das Finanzamt sind sorgfältig und strukturiert erstellte Verträge entscheidend. Wird alles in einem einzigen Vertrag zusammengefasst, stellt dies ein Risiko dar, da solche IAB-Strukturen in der Vergangenheit vom Finanzamt abgelehnt wurden (Stichwort: unternehmerische Entscheidungsfreiheit).
Bei der Bewertung eines Angebots sollte nicht allein auf die Anschaffungskosten geachtet werden. Es besteht die Möglichkeit, dass die Kosten in die Betriebskosten verschoben werden, um das Angebot attraktiver darzustellen.
Als Qualitätsindikatoren eines Angebots lassen sich Absicherungen wie Bürgschaften, Versicherungen oder bereitstehende Globalfinanzierungen heranziehen, die eine Vorabprüfung des Projekts durch die Bank voraussetzen.
Es empfiehlt sich, sowohl den Steuerberater als auch einen unabhängigen Experten für PV-Direktinvestitionen zur Beratung und Aufklärung hinzuzuziehen. Dies betrifft sowohl die Beratung und Aufklärung bezüglich des IAB und der Sonderabschreibung (AfA) als auch zu PV-Direktinvestitionen im Allgemeinen.